Ein Auto privat ohne Kaufvertrag zu verkaufen oder zu kaufen, ist ein Risiko. Dieses eine Dokument beweist den Verkauf, hält Preis und genaues Fahrzeug fest und schützt beide Seiten, nachdem die Schlüssel den Besitzer wechseln. Hier steht, was es ist, wann Sie es brauchen und was hineingehört.
Ein Fahrzeug-Kaufvertrag hält die Übertragung eines Autos (oder Motorrads, Transporters oder anderen Fahrzeugs) von einem Verkäufer an einen Käufer fest. Er hält fest, wer was an wen für wie viel und an welchem Datum verkauft hat, und wird von beiden Seiten unterschrieben.
Er ist wichtig, weil er oft der einzige Beweis für den Verkauf ist. Für den Verkäufer zeigt er, dass Sie nicht mehr Eigentümer und nicht mehr verantwortlich sind. Für den Käufer stützt er die Ummeldung auf Ihren Namen und beweist den Kaufpreis. Viele Behörden verlangen einen, bevor sie Papiere umschreiben.
Nutzen Sie einen Fahrzeug-Kaufvertrag immer, wenn ein Fahrzeug in einem Privatverkauf den Besitzer wechselt, ob Geld fließt oder es ein Geschenk ist. Besonders wichtig beim Verkauf wie besehen unter Privatpersonen, ohne Händlerunterlagen.
Füllen Sie ihn beim Verkauf aus, beide Seiten anwesend zum Unterschreiben. Jeder behält eine Kopie. Der Käufer braucht sie meist zum Anmelden und Versichern, der Verkäufer behält sie als Nachweis des Verantwortungsübergangs.
Die Klauseln, die ein guter Kaufvertrag für ein Fahrzeug abdecken sollte.
Passt zu einer passenden Zahlungsbeleg. Ergänzen Sie den Kaufvertrag um einen Beleg, damit der Käufer einen klaren Zahlungsnachweis hat. Tool öffnen.
Diese Seite bietet allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Vertragsvorlagen sind ein Ausgangspunkt und müssen möglicherweise an Ihre Situation und die Gesetze Ihres Landes angepasst werden. Lassen Sie alles Hochwertige oder Komplexe von einer qualifizierten Anwältin oder einem Anwalt prüfen.
Die Anforderungen sind je nach Land und Region unterschiedlich, aber viele Behörden verlangen einen zur Ummeldung, und er schützt ohnehin beide Seiten. Für jeden Privatverkauf dringend empfohlen.
Bei Privatverkäufen ja, in der Regel. Eine „wie besehen“-Klausel stellt klar, dass der Käufer das Fahrzeug im aktuellen Zustand ohne Gewähr annimmt, was unter Privatpersonen normal ist. Vermerken Sie es deutlich.
Er hält den Verkauf fest und beweist ihn und ist ein zentraler Teil der Eigentumsübertragung, aber meist müssen Sie damit auch die Zulassung bei der Behörde aktualisieren.
Ja. Käufer und Verkäufer sollten je eine unterschriebene Kopie behalten. Der Käufer braucht seine meist zum Anmelden und Versichern.
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